Ab 01.01.2024 gibt es das neue e-Rezept
-  e-Rezept hier bestellen -

Warum das e-Rezept ?: 

Ab dem 01.01.2024 ist es für Arztpraxen die an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmen Pflicht das Kassenrezept (bisher das "rosa Rezept") auszustellen.
Es soll die Medikamentenbestellung-und Abholung kompfortabler gestalten.

Wie funktioniert das mit dem e-Rezept genau ?

Ihre Ärztin/ Ihr Arzt verschreibt Ihnen in der Praxis ein oder mehrere Medikamente. Sie können dann entweder noch einen Ausdruck mit einem QR Code bekommen und diesen ind er Apotheke einlösen, oder ganz einfach nur noch Ihre elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) in der Apotheke einlesen lassen und sich so Ihre Medikamente abholen.

Wie lange dauert es zwischen Bestellen, verschreiben und abholen ?

Da wir intern einige Arbeitsabläufe umstellen, können Sie ihr per Telefon, Mail oder online Formular bestelltes Rezept, zunächst erst am nächsten Werktag ab 9 Uhr abholen. Wir arbeiten jedoch daran die Zeiträume mittelfristig deutlich zu verkürzen.
Verschreibt Ihnen Ihre Ärztin / Ihr Arzt während der Sprechstunde ein Rezept, können Sie es innerhalb von ca. 5 Minuten in einer Apotheke einlösen.

Unsere Zeitvorgaben bei e-Rezept Bestellung:

Bestellung Montags - Donnerstags bis 17 Uhr: Abholung des  ausgedruckten QR Codes, oder Einlösung mit der elektronischen Gesundheitskarte am nächsten Tag ab 9 Uhr.
Bestellung
Freitags bis 11 Uhr: Abholung des ausgedruckten QR Codes am folgenden Montag ab 9 Uhr, Einlösung mit der elektronischen Gesundheitskarte am selben Tag ab 15 Uhr.

Kann ich das e-Rezept in jeder Apotheke einlösen ?

Ja, es ist nicht an bestimmte Apotheken gebunden.

Kann ich alles per e-Rezept verschrieben bekommen ?

NEIN - aktuell können nur Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen als e-Rezept ausgestellt werden. Privat Rezepte, Verordnungen (z.B. Heilmittel, Krankengymnastik etc.), BTM Rezepte werden weiterhin ausschließlich ausgedruckt ausgestellt.

Gibt es Voraussetzungen um das e-Rezept in der Hausarztpraxis am Bögen zu bestellen ?

Ja:
Sie müssen Patient bei uns sein.
Ihre Gesundheitskarte muss in diesem Quartal schon einmal eingelesen worden sein. - Sollte Ihre Karte noch nicht eingelesen worden sein, können wir Ihre Anfrage nicht umsetzen.

Zur Bestellung


Weitere Links zum e-Rezept:
Kasenärztliche Bundesvereinigung - e-Rezept Infos für Patienten auf Deutsch

E-Rezept Information English / Français / Русский / Español / Türkçe

"E-Rezept für Deutschland" - Patienteninformationen der Gematik

 
 
 
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